Nach den Vorschriften der Europäischen Union, ist der biologische Weinbau die Methode, in der bestimmte Praktiken für den Anbau von Trauben angewendet werden. Diese Praktiken beziehen sich auf die Düngung und den Pflanzenschutz. Die Düngemittel, die hier zum Schutz der Bodenfruchtbarkeit angewendet werden, sollen mit Pflanzen- und Tierüberresten erfolgen. Der Pflanzenschutz gegen Krankheiten und Schädlinge, soll mit Hilfe von bestimmten zugelassenen chemischen Verbindungen, mikrobiologischen Präparaten und nützlicher Insekten, die die Schädlinge bekämpfen, durchgeführt werden.
Mit diesem Verfahren haben die Önologen die Möglichkeit, "Wein aus biologischem Anbau" zu produzieren und nicht "Bio-Wein", ein Begriff, der ziemlich irreführend verwendet wird, zumal es derzeit keine entsprechenden Gesetzesvorschriften gibt.